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Andreas Wiechmann
Als Gründungspartner der Sozietät Wiechmann, Schneider, Kitzelmann ist Andreas Wiechmann nach erfolgreichem Abschluss der Fachanwalts- Lehrgänge "Steuern und Betrieb" so wie "Arbeitsrecht" seit 1983 als Rechtsanwalt, später auch als Fachanwalt für Arbeitsrecht, tätig. In Umsetzung seiner über zehnjährigen Erfahrungen als Syndikus eines überregional tätigen Wohnungsbauunternehmens vertritt und berät er vom mittelständischen Gewerbebetrieb bis hin zu börsennotierten Aktiengesellschaften; überwiegend zu Fragen des Arbeits-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrechts. Vortragsveranstaltungen für eine Industrie- und Handelskammer, eine Deutsche Angestelltenkrankenkasse als auch im Mandatsbereich runden das Leistungsspektrum ab. Rechtsanwalt Wiechmann ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, dem Hamburgischen Rechtsanwaltsverein, der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU). |
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