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Reinhard Kitzelmann

Rechtsanwalt
Präsident des Arbeitsgerichts Hamburg a.D.
Tel. +49 (0)40 / 35 00 40 -0
mail@wiechmann-kanzlei.de reinhard.kitzelmann@humanmark.de
Hamburg

Tätigkeitsbereiche:
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Vertragsrecht
Baurecht

Reinhard Kitzelmann war von 1967 bis zu seiner Pensionierung im Jahre 2003 als Richter in der Hamburgischen Arbeitsgerichtsbarkeit tätig, zunächst von 1967 bis 1976 als Richter am Arbeitsgericht Hamburg, sodann von 1976 bis 1988 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamburg und schließlich von 1988 bis 2003 als Präsident des Arbeitsgerichts Hamburg.

Seit Anfang des Jahres 2003 ist Rechtsanwalt Reinhard Kitzelmann Partner in der Sozietät Wiechmann Schneider Kitzelmann.

Rechtsanwalt Kitzelmann verfügt über umfassende Kenntnisse im materiellen Arbeitsrecht, im öffentlichen Arbeitsrecht, im Betriebsverfassungsrecht und im Zivilprozessrecht. Er war neben seiner früheren richterlichen Tätigkeit in einer Vielzahl von Fällen Vorsitzender von Einigungsstellen nach dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz und dem Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein. Ferner war Rechtsanwalt Kitzelmann unparteiischer Vorsitzender von tariflichen Schlichtungsstellen.

Seit mehr als 30 Jahren ist Rechtsanwalt Kitzelmann als Dozent für Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht ebenso bei Unternehmern, Prokuristen und Führungskräften, als auch bei Betriebsräten tätig.